Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen (z. B. Zinsen, Dividenden) mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (§ 32d EStG). Sie wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Jedem Steuerpflichtigen steht ein Sparerpauschbetrag zu: Seit 2023 beträgt er 1.000 € (bzw. 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten). Nur Kapitalerträge oberhalb dieses Betrags werden tatsächlich versteuert.
Beispiel:
Sie erhalten im Jahr 2026 Zinsen von 800 €. Diese bleiben vollständig steuerfrei, da sie unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Erzielen Sie dagegen 1.500 €, werden 500 € mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert – also 125 €.
Tipp:
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, kann sich die Günstigerprüfung lohnen.
Rechtsgrundlage:
§ 32d Abs. 1 EStG; § 20 EStG; § 44 EStG; Rechtsstand: Januar 2026.
