Basisrente (Rürup)

Erläuterung:
Die Basisrente (Rürup-Rente) ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie richtet sich vor allem an Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, die keine Riester-Förderung erhalten. Beiträge sind vollständig als Sonderausgaben absetzbar, die spätere Rente wird voll versteuert (§ 10 EStG).

 

Beispiel 1:


Ein selbstständiger Architekt zahlt 4.800 € im Jahr 2026 in eine Basisrente ein. Dieser Betrag kann zu 100 % als Sonderausgabe abgezogen werden und mindert direkt sein zu versteuerndes Einkommen.

 

Beispiel 2:


Eine angestellte Ärztin mit hoher Steuerlast zahlt zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig 15.000 € in eine Basisrente ein. Trotz bereits bestehender Pflichtversicherung kann sie diese Beiträge zusätzlich in voller Höhe absetzen, solange der Gesamtbetrag die Höchstgrenze (27.565 €) nicht überschreitet.

 

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG; Stand Januar 2026.

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