Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie reduzieren den Gewinn und damit die Steuerlast. Entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit.
Beispiel 1:
Ein Handwerksbetrieb zahlt monatlich 1.000 € Werkstattmiete und 300 € Materialkosten. Beide Posten sind zu 100 % Betriebsausgaben, da sie unmittelbar für die Leistungserbringung erforderlich sind.
Beispiel 2:
Eine Unternehmerin nutzt ihren privaten Pkw zu 60 % geschäftlich. Nur der betriebliche Anteil der Kosten (z. B. 60 % der Leasing- und Benzinkosten) darf als Betriebsausgabe angesetzt werden. Eine lückenlose Fahrtenbuchführung ist hier entscheidend.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 4 EStG; Stand Januar 2026.
