Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Privatpersonen. Sie erfasst das Einkommen natürlicher Personen aus verschiedenen Einkunftsarten – etwa aus nichtselbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung oder Renten (§ 2 EStG).


Die Steuerhöhe richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen und dem progressiven Steuertarif (§ 32a EStG).

 

Beispiel 1:


Ein Angestellter erzielt 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 €. Nach dem Einkommensteuertarif ergibt sich eine Steuer von rund 8.200 €. Lohnsteuer und Kirchensteuer, die der Arbeitgeber bereits abgeführt hat, werden darauf angerechnet.

 

Beispiel 2:


Eine Arbeitnehmerin arbeitet hauptberuflich im Büro und verdient daneben 4.000 € jährlich aus freiberuflicher Nebentätigkeit. Diese Nebeneinkünfte sind ebenfalls einkommensteuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt errechnet dann die Nachzahlung oder Erstattung abhängig von der gesamten Steuerlast.

 

Rechtsgrundlage:
§§ 1–32a EStG, Rechtsstand: Januar 2026.

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