Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Selbständige, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende (§ 4 Abs. 3 EStG). Hier werden alle betrieblichen Einnahmen den betrieblichen Ausgaben gegenübergestellt. Der Überschuss bildet den steuerpflichtigen Gewinn.


Sie ist zulässig, solange keine Buchführungspflicht nach Handels- oder Steuerrecht besteht (z. B. Umsatz < 600.000 € oder Gewinn < 60.000 € im Jahr).

 

Beispiel 1:


Eine freie Journalistin erzielt 2026 Einnahmen von 60.000 € und Ausgaben von 20.000 €. Ihr Gewinn beträgt somit 40.000 €. Diesen muss sie in der Einkommensteuererklärung angeben.

 

Beispiel 2:


Ein Handwerker zahlt Ende 2026 eine große Maschinenbestellung (10.000 €), die erst 2027 geliefert wird. Da das Geld bereits 2026 abgeflossen ist, zählt die Ausgabe steuerlich schon für 2026 – unabhängig von der Lieferung.

 

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 3 EStG, BMF-Schreiben zur elektronischen Übermittlung (EÜR-Formular), Rechtsstand: Januar 2026.


 

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