Freibetrag (Lohnsteuerabzugsmerkmal)

Ein Freibetrag senkt den monatlich steuerpflichtigen Arbeitslohn, der dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Er wird im ELStAM-System beim Finanzamt beantragt und berücksichtigt bereits unterjährig bestimmte Aufwendungen oder Entlastungen (z. B. hohe Werbungskosten, Unterhaltslasten oder Kinderfreibeträge).


So fließt die Steuerersparnis nicht erst mit der Einkommensteuererklärung, sondern laufend in das Nettogehalt ein.

 

Beispiel 1:


Eine Arbeitnehmerin hat jährlich 3.000 € berufsbedingte Fahrtkosten. Das Finanzamt trägt diesen Betrag als Freibetrag ein, wodurch sich ihr monatlich ausgezahlter Nettolohn leicht erhöht.

 

Beispiel 2:


Ein Alleinerziehender lässt neben den Fahrtkosten auch Kinderbetreuungskosten berücksichtigen. Dadurch mindert sich das Lohnsteuerabzugsvolumen deutlich – die laufende Liquidität verbessert sich spürbar.

 

Rechtsgrundlage:
§ 39a EStG; ELStAM-Verfahren (BMF-Schreiben v. 22. 06. 2023).
Rechtsstand: Januar 2026.

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