Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung zeigt, wie sich der steuerpflichtige Gewinn eines Unternehmens ergibt. Er bildet die Grundlage für Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.


Es existieren mehrere Methoden – abhängig von Größe und Rechtsform des Unternehmens:

 

 

Beispiel 1 (Einnahmen-Überschuss-Rechnung):


Eine freiberufliche Texterin erstellt zur Ermittlung Ihres Gewinns eine einfache EÜR. Ihre Einnahmen (60.000 €) minus Ausgaben (20.000 €) ergeben 40.000 € Gewinn. Dieser wird in der Einkommensteuererklärung angegeben.

 

Beispiel 2 (Bilanzierungspflicht):


Ein Handwerksbetrieb mit 900.000 € Umsatz und 90.000 € Gewinn ist buchführungspflichtig (§ 141 AO). 

 

Er erstellt eine Bilanz, in der Vermögen und Schulden gegenübergestellt werden. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Betriebsvermögen am Jahresende und -anfang, zuzüglich Entnahmen und abzüglich Einlagen.

 

Rechtsgrundlage:
§§ 4 Abs. 1–3, § 5 EStG; § 141 AO; Handelsrechtliche Grundlagen in § 242 HGB.
Rechtsstand: Januar 2026.


 

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