Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen sind Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten im Haushalt, etwa Malerarbeiten, Austausch von Fenstern, Wartung der Heizung oder Reparaturen. Sie können 20 % der Arbeitskosten (inkl. Fahrt- und Maschinenkosten), maximal 1.200 € im Jahr, direkt von der Einkommensteuer abziehen. Materialkosten sind nicht begünstigt.

 

Beispiel 1 (Renovierung):


Ein Malerbetrieb berechnet 1.500 € Arbeitslohn und 500 € Material für das Streichen Ihres Wohnzimmers. 20 % von 1.500 € = 300 € ziehen Sie direkt von Ihrer Einkommensteuer ab.​

 

Beispiel 2 (mehrere Handwerker):


Sie lassen im selben Jahr die Heizung warten (Arbeitslohn 400 €) und einen Elektriker kommen (Arbeitslohn 700 €). Zusammen mit den 1.500 € aus der Renovierung ergeben sich 2.600 € Arbeitskosten. 20 % davon = 520 € Steuerermäßigung; der Höchstbetrag von 1.200 € ist noch nicht ausgeschöpft.​

 

Typische Fehler in der Praxis:

 

  • Barzahlung der Handwerkerrechnung: Ohne Überweisung oder andere unbare Zahlung entfällt die Steuerermäßigung vollständig.
  • Materialkosten werden mit angesetzt, obwohl nur der ausgewiesene Arbeitslohn (inkl. Fahrt- und Maschinenkosten) begünstigt ist.​
  • Fehlende oder unzureichende Rechnung (z. B. keine Aufschlüsselung von Arbeits- und Materialanteil).​

Rechtsgrundlage:
§ 35a Abs. 3 EStG; BMF-Schreiben vom 9.11.2016 (inkl. Anlage zu begünstigten / nicht begünstigten Leistungen).
Rechtsstand: Januar 2026.

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