Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen sind Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten im Haushalt, etwa Malerarbeiten, Austausch von Fenstern, Wartung der Heizung oder Reparaturen. Sie können 20 % der Arbeitskosten (inkl. Fahrt- und Maschinenkosten), maximal 1.200 € im Jahr, direkt von der Einkommensteuer abziehen. Materialkosten sind nicht begünstigt.
Beispiel 1 (Renovierung):
Ein Malerbetrieb berechnet 1.500 € Arbeitslohn und 500 € Material für das Streichen Ihres Wohnzimmers. 20 % von 1.500 € = 300 € ziehen Sie direkt von Ihrer Einkommensteuer ab.
Beispiel 2 (mehrere Handwerker):
Sie lassen im selben Jahr die Heizung warten (Arbeitslohn 400 €) und einen Elektriker kommen (Arbeitslohn 700 €). Zusammen mit den 1.500 € aus der Renovierung ergeben sich 2.600 € Arbeitskosten. 20 % davon = 520 € Steuerermäßigung; der Höchstbetrag von 1.200 € ist noch nicht ausgeschöpft.
Typische Fehler in der Praxis:
- Barzahlung der Handwerkerrechnung: Ohne Überweisung oder andere unbare Zahlung entfällt die Steuerermäßigung vollständig.
- Materialkosten werden mit angesetzt, obwohl nur der ausgewiesene Arbeitslohn (inkl. Fahrt- und Maschinenkosten) begünstigt ist.
- Fehlende oder unzureichende Rechnung (z. B. keine Aufschlüsselung von Arbeits- und Materialanteil).
Rechtsgrundlage:
§ 35a Abs. 3 EStG; BMF-Schreiben vom 9.11.2016 (inkl. Anlage zu begünstigten / nicht begünstigten Leistungen).
Rechtsstand: Januar 2026.
