Jahresabschluss (Bilanz vs. EÜR)

Umgangssprachlich wird oft, egal ob Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, vom "Jahresabschluss" gesprochen. 

 

Schaut man etwas genauer hin, unterscheiden sich die Begrifflichkeiten doch ein wenig. 

 

Der Jahresabschluss ist eine vollständige Bilanzierung mit Anlageverzeichnis, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang, die für größere Unternehmen, GmbHs oder Buchführungspflichtige verpflichtend ist. 

 

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist dagegen die vereinfachte Gewinnermittlung für Kleinunternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende ohne Buchführungspflicht.


Grenzen für die EÜR: Umsatz < 800.000 € oder Gewinn < 80.000 € (im Vorjahr). Bei Überschreitung wird die Erstellung einer Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung notwendig. 

 

Beispiel 1 (EÜR):


Ein freiberuflicher Grafiker erzielt 120.000 € Umsatz und 35.000 € Gewinn. Er erstellt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung:

 

Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn, den er direkt in der Steuererklärung einträgt.

 

Beispiel 2 (Wechsel zur Bilanzierung):


Ein Handwerksbetrieb überschreitet 2026 erstmals die Gewinn-Grenze von 80.000 €. Das Finanzamt wird den Betrieb für den Folgezeitraum auffordern eine Bilanz zu erstellen. Für den Wechsel muss zunächst eine Eröffnungsbilanz aufgestellt werden und folglich muss er nun einen vollständigen Jahresabschluss erstellen – inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und ggf. Anhang. 

 

Der Verwaltungsaufwand und damit auch die Deklarationskosten steigen deutlich. 

 

Rechtsstand: § 4 Abs. 1-3 EStG, § 141 AO, Stand Januar 2026.

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