Jobticket

Beim Jobticket (Deutschlandticket mit Arbeitgeberzuschuss) übernimmt der Arbeitgeber ganz oder teilweise die Kosten für das bundesweite Nahverkehrsticket (63 € monatlich ab 01.01.2026). 

 

Der Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei bis zur Ticket-Höhe (§ 3 Nr. 15 EStG), wenn er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird – nicht als Gehaltsumwandlung. 

 

Der Zuschuss mindert jedoch den Werbungskostenabzug (Entfernungspauschale). 

 

Alternativ kann der Arbeitgeber pauschal 25% versteuern – dann bleibt der Zuschuss vollständig steuerfrei und wird nicht auf die Pauschale angerechnet. Bei Dienstreisen ist eine volle Erstattung möglich.

 

Beispiel 1 (Steuerfreier Zuschuss):


Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Deutschlandticket vollständig (63 € monatlich = 756 € jährlich). 

 

Der Zuschuss ist steuerfrei, wird aber in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und mindert Ihre Entfernungspauschale. 

 

Bei 15 km Arbeitsweg (220 Tage × 0,38 €) hätten Sie vor Zuschuss 1.254 € Pauschale – nach Abzug des Zuschusses bleiben 498 € übrig.

 

Beispiel 2 (Pauschale Versteuerung durch Arbeitgeber):


Der Arbeitgeber versteuert den vollen Zuschuss (63 €/Monat = 756 € jährlich) pauschal mit 25% (zzgl. Soli).

 

Für Sie bleibt der Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei, wird nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet und muss nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Das ist auch bei Gehaltsumwandlung möglich.

 

Rechtsgrundlage:
§ 3 Nr. 15 EStG; § 40 Abs. 2 EStG (pauschale Versteuerung); BMF-Schreiben zum Deutschlandticket.
Rechtsstand: Januar 2026 (Ticketpreis: 63 € ab 01.01.2026).

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