Kapitalerträge

Kapitaleinkünfte sind z. B. Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen, die in der Regel mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert werden, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

 

Vor der Besteuerung wird der Sparerpauschbetrag abgezogen: 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare.

 

Beispiel 1 (Kapitalerträge innerhalb Deutschlands):


Sie erhalten 2026 Zinsen und Dividenden von insgesamt 1.500 € bei einer deutschen Bank. 1.000 € sind durch den Sparerpauschbetrag abgedeckt, 500 € werden mit 25 % besteuert. 

 

Die Bank behält die Abgeltungsteuer (125 €), den Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab.

 

Beispiel 2 (Ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug in Deutschland):


Sie haben zusätzlich ein Depot bei einem ausländischen Online-Broker (z. B. in den Niederlanden) und erzielen dort 800 € Dividenden. 

 

Auf dieses Depot behält keine deutsche Stelle Abgeltungsteuer ein.

 

Die 800 € müssen Sie in der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben; das Finanzamt setzt darauf die deutsche Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) fest. 

 

Wurde im Ausland bereits Quellensteuer einbehalten, kann diese im Rahmen der deutschen Veranlagung ganz oder teilweise angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden (begrenzte Anrechnung je nach Doppelbesteuerungsabkommen).

 

Rechtsstand: §§ 20, 32d EStG; Welteinkommensprinzip und Erklärungspflicht auch für ausländische Kapitalerträge, Stand Januar 2026

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