Lohnsteuerhilfe vs. Steuerberater
Lohnsteuerhilfevereine (LSHV) unterstützen vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einfachen Steuererklärungen (z. B. Anlage N, Anlage Kind) zu Festpreisen (ca. 50–150 €).
Steuerberater bearbeiten komplexere Fälle – z. B. Gewerbebetrieb, Immobilien, Auslandsbeziehungen – und beraten laufend (Stundensätze 200–300 €, Abrechnung nach Steuerberatervergütungsverordnung).
- Lohnsteuerhilfe ist gebührenreguliert und nicht beratungspflichtig.
- Steuerberater sind zulassungspflichtig und haftbar.
Beispiel 1 (Lohnsteuerhilfe):
Eine Angestellte mit Homeofficepauschale und Kindergeld lässt ihre Steuererklärung (Anlage N + Anlage Kind) bei der Lohnsteuerhilfe für 99 € machen.
Die Bearbeitung dauert 1–2 Stunden, sie spart ca. 800 € Steuern durch Werbungskosten.
Beispiel 2 (Steuerberater):
Ein Schreiner mit Gewerbebetrieb, Immobilienvermietung und ausländischen Kapitaleinkünften beauftragt einen Steuerberater (3.500 € Honorar).
Dieser optimiert Abschreibungen, Verlustvorträge und internationale Quellensteueranrechnungen – die Steuerersparnis liegt bei 15.000 €.
Rechtsstand: Lohnsteuerhilfegesetz (LStHilfG); Steuerberater-Handbuch (StBerG), Stand Januar 2026.
