Lohnsteuerhilfe vs. Steuerberater

Lohnsteuerhilfevereine (LSHV) unterstützen vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einfachen Steuererklärungen (z. B. Anlage N, Anlage Kind) zu Festpreisen (ca. 50–150 €). 

 

Steuerberater bearbeiten komplexere Fälle – z. B. Gewerbebetrieb, Immobilien, Auslandsbeziehungen – und beraten laufend (Stundensätze 200–300 €, Abrechnung nach Steuerberatervergütungsverordnung).

 

  • Lohnsteuerhilfe ist gebührenreguliert und nicht beratungspflichtig.
  • Steuerberater sind zulassungspflichtig und haftbar.

 

Beispiel 1 (Lohnsteuerhilfe):


Eine Angestellte mit Homeofficepauschale und Kindergeld lässt ihre Steuererklärung (Anlage N + Anlage Kind) bei der Lohnsteuerhilfe für 99 € machen. 

 

Die Bearbeitung dauert 1–2 Stunden, sie spart ca. 800 € Steuern durch Werbungskosten.

 

Beispiel 2 (Steuerberater):


Ein Schreiner mit Gewerbebetrieb, Immobilienvermietung und ausländischen Kapitaleinkünften beauftragt einen Steuerberater (3.500 € Honorar). 

 

Dieser optimiert Abschreibungen, Verlustvorträge und internationale Quellensteueranrechnungen – die Steuerersparnis liegt bei 15.000 €.

 

Rechtsstand: Lohnsteuerhilfegesetz (LStHilfG); Steuerberater-Handbuch (StBerG), Stand Januar 2026.

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