Pauschbeträge
Pauschbeträge ersetzen aufwändige Nachweisführung durch feste Sätze.
Die wichtigsten sind:
- Werbungskostenpauschale: 1.230 € automatisch für jeden Arbeitnehmer (2026)
- Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr
- Verpflegungspauschale: 14 € bei 8+ Stunden, 28 € bei 24+ Stunden Reisedauer, je 14€ für An- und Abreise mehr mehrtägigen Reisen
- Arbeitsmittel: 110€/Jahr
- Kontoführungsgebühren: 16€/Jahr
Beispiel 1 (Werbungskostenpauschale):
Ein Angestellter hat Fahrtkosten (1.000 €) und Arbeitsmittel (300 €).
Statt einzeln nachzuweisen, greift automatisch die Pauschale von 1.230 € – höhere tatsächliche Kosten müssen nachgewiesen werden.
Beispiel 2 (Dienstreise mit Verpflegung):
Bei 10-stündiger Dienstreise fallen 14 € Verpflegungspauschale an.
Bei mehrtägiger Reise (24+ Stunden) sind es 28 € pro vollen 24 Stunden + je 14 € für An- und Abreise. Tatsächliche Kosten müssen nicht mehr nachgewiesen werden.
Rechtsstand: § 9a EStG (Werbungskostenpauschale); Reisekostengesetz (Verpflegung), Stand 2026.
