Pauschbeträge

Pauschbeträge ersetzen aufwändige Nachweisführung durch feste Sätze. 

 

Die wichtigsten sind:

 

  • Werbungskostenpauschale: 1.230 € automatisch für jeden Arbeitnehmer (2026)
  • Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr
  • Verpflegungspauschale: 14 € bei 8+ Stunden, 28 € bei 24+ Stunden Reisedauer, je 14€ für An- und Abreise mehr mehrtägigen Reisen
  • Arbeitsmittel: 110€/Jahr
  • Kontoführungsgebühren: 16€/Jahr

 

Beispiel 1 (Werbungskostenpauschale):


Ein Angestellter hat Fahrtkosten (1.000 €) und Arbeitsmittel (300 €).

 

Statt einzeln nachzuweisen, greift automatisch die Pauschale von 1.230 € – höhere tatsächliche Kosten müssen nachgewiesen werden.

 

Beispiel 2 (Dienstreise mit Verpflegung):


Bei 10-stündiger Dienstreise fallen 14 € Verpflegungspauschale an. 

 

Bei mehrtägiger Reise (24+ Stunden) sind es 28 € pro vollen 24 Stunden + je 14 € für An- und Abreise. Tatsächliche Kosten müssen nicht mehr nachgewiesen werden.

 

Rechtsstand: § 9a EStG (Werbungskostenpauschale); Reisekostengesetz (Verpflegung), Stand 2026.

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