Sonderausgaben
Sonderausgaben sind private Aufwendungen mit steuerlicher Begünstigung, z. B. Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer.
Pauschale: 36 € pro Person (72 € Ehepaar).
Höhere Kosten müssen nachgewiesen werden.
Wichtigste Sonderausgaben:
- Altersvorsorge (Rürup-Rente, Riester)
- Spenden (an gemeinnützige Organisationen)
- Versicherungen (nur Beiträge zur Risikoabsicherung)
- Kirchensteuer (9% der Einkommensteuer)
Beispiel 1 (Pauschale):
Ein Single nutzt die 36 € Pauschale – kein Nachweis nötig, auch wenn er keine Sonderausgaben hat.
Beispiel 2 (Hohe Spenden):
Ein Ehepaar spendet 3.000 € an eine gemeinnützige Organisation (Spendenquittung).
Zusätzlich 1.200 € Rürup-Rente.
Gesamt: 4.200 € Sonderausgaben statt Pauschale 72 €.
Rechtsstand: § 10 EStG, Stand Januar 2026.
