Sonderausgaben

Sonderausgaben sind private Aufwendungen mit steuerlicher Begünstigung, z. B. Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer. 

 

Pauschale: 36 € pro Person (72 € Ehepaar).

 

Höhere Kosten müssen nachgewiesen werden.

 

Wichtigste Sonderausgaben:

  • Altersvorsorge (Rürup-Rente, Riester)
  • Spenden (an gemeinnützige Organisationen)
  • Versicherungen (nur Beiträge zur Risikoabsicherung)
  • Kirchensteuer (9% der Einkommensteuer)

 

Beispiel 1 (Pauschale):


Ein Single nutzt die 36 € Pauschale – kein Nachweis nötig, auch wenn er keine Sonderausgaben hat.

 

Beispiel 2 (Hohe Spenden):


Ein Ehepaar spendet 3.000 € an eine gemeinnützige Organisation (Spendenquittung). 

 

Zusätzlich 1.200 € Rürup-Rente. 

 

Gesamt: 4.200 € Sonderausgaben statt Pauschale 72 €.

 

Rechtsstand: § 10 EStG, Stand Januar 2026.

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