Steuerbescheid prüfen
Der Steuerbescheid ist rechtsverbindlich, sobald er zugestellt ist. (4-Tage-Bekanntgabefiktion beachten)
Sie haben 1 Monat Einspruchsfrist.
Typische Prüfpunkte: Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Kinderfreibetrag, Vorauszahlungen.
Checkliste (die wichtigsten Punkte):
- Einkommen korrekt berechnet?
- Sonderausgaben und andere Abzugsbeträge zutreffend ermittelt und abgezogen?
- Grundfreibetrag (2026: 12.348 €, 2fach bei Ehegatten) angesetzt?
- Werbungskostenpauschale (1.230 €) mindestens angewendet?
- Erläuterungen zum Bescheid beachten!
- Vorauszahlungen realistisch (nicht zu hoch/niedrig)?
- Einspruchsvermerk + Frist (1 Monat!) beachten
Beispiel 1 (Werbungskosten zu niedrig):
Im Bescheid stehen nur 800 € Werbungskosten statt der Pauschale von 1.230 €.
Einspruch innerhalb 1 Monats → Nachbesserung um 430 €, Steuerersparnis ca. 150 €.
Beispiel 2 (Vorauszahlungen überhöht):
Das Finanzamt setzt 15.000 € Vorauszahlungen 2026 auf der Grundlage des Jahresergebnisses 2025 fest. In 2026 finden jedoch umfassende Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Ihrer vermieteten Immobilie statt, sodass die Steuerbelastung voraussichtlich deutlich niedriger sein wird als in 2025.
Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs. 5 EStG) innerhalb 1 Monats.
Rechtsstand: § 347 AO (Einspruchsfrist 1 Monat), § 37 Abs. 5 EStG (Vorauszahlungsanpassung), Stand Januar 2026.
