Steuerbescheid prüfen

Der Steuerbescheid ist rechtsverbindlich, sobald er zugestellt ist. (4-Tage-Bekanntgabefiktion beachten)

 

Sie haben 1 Monat Einspruchsfrist

 

Typische Prüfpunkte: Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Kinderfreibetrag, Vorauszahlungen.

 

Checkliste (die wichtigsten Punkte):

 

  • Einkommen korrekt berechnet?
  • Sonderausgaben und andere Abzugsbeträge zutreffend ermittelt und abgezogen?
  • Grundfreibetrag (2026: 12.348 €, 2fach bei Ehegatten) angesetzt?
  • Werbungskostenpauschale (1.230 €) mindestens angewendet?
  • Erläuterungen zum Bescheid beachten!
  • Vorauszahlungen realistisch (nicht zu hoch/niedrig)?
  • Einspruchsvermerk + Frist (1 Monat!) beachten

 

Beispiel 1 (Werbungskosten zu niedrig):


Im Bescheid stehen nur 800 € Werbungskosten statt der Pauschale von 1.230 €. 

 

Einspruch innerhalb 1 Monats → Nachbesserung um 430 €, Steuerersparnis ca. 150 €.

 

Beispiel 2 (Vorauszahlungen überhöht):

 

Das Finanzamt setzt 15.000 € Vorauszahlungen 2026 auf der Grundlage des Jahresergebnisses 2025 fest. In 2026 finden jedoch umfassende Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Ihrer vermieteten Immobilie statt, sodass die Steuerbelastung voraussichtlich deutlich niedriger sein wird als in 2025. 

 

Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs. 5 EStG) innerhalb 1 Monats.

 

Rechtsstand: § 347 AO (Einspruchsfrist 1 Monat), § 37 Abs. 5 EStG (Vorauszahlungsanpassung), Stand Januar 2026.

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