Steueridentifikationsnummer vs. Steuernummer
Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine bundesweit einheitliche Personenkennziffer für natürliche Personen. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben, bleibt grundsätzlich ein Leben lang unverändert und begleitet Sie bei allen Steuerarten, bei denen Sie als Person beteiligt sind (z. B. Einkommensteuer, Kindergeld, Lohnsteuer).
Die Steuernummer ist eine verfahrensbezogene Nummer, die vom jeweils zuständigen Finanzamt vergeben wird. Sie ordnet Sie einem konkreten Steuerfall zu (z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer eines Unternehmens) und kann sich ändern – etwa bei Umzug in den Bereich eines anderen Finanzamts, bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit oder bei Umstrukturierungen im Finanzamtsbezirk.
- Steuer-ID: Einmalig lebenslang zugeteilt, unveränderlich, für alle Steuerarten (11-stellig). Gilt bis zu 30 Jahre nach dem Tod.
Steuernummer: Finanzamtsbezogen, kann sich ändern (10- oder 11-stellig). Man kann gleichzeitig mehrere Steuernummern besitzen, z.B. für die Einkommensteuer- und gesondert für die betrieblichen Steuern.
Beispiel 1 (Privatperson):
Eine Angestellte nutzt ihre Steuer-ID bei der Lohnsteuer, für das Kindergeld und in der Einkommensteuererklärung.
Zieht sie in einen anderen Bundeslandkreis um, bleibt ihre Steuer-ID gleich – nur die Steuernummer für die Einkommensteuer kann sich mit dem neuen Finanzamt ändern.
Beispiel 2 (Unternehmer):
Ein Einzelunternehmer hat für seine selbstständige Tätigkeit eine Steuernummer für Umsatzsteuer und Einkommensteuer beim Betriebsstätten-Finanzamt.
Gleichzeitig hat er als Privatperson seine Steuer-ID, die z. B. bei seinen privaten Kapitaleinkünften und beim Kindergeld verwendet wird und eine weitere Steuernummer für seine private Einkommensteuer.
Rechtliche Einordnung:
Die Steuer-ID basiert auf den Regelungen der Abgabenordnung und den darauf aufbauenden Verwaltungsanweisungen zum einheitlichen Identifikationsmerkmal für natürliche Personen.
Die Steuernummer ist eine verwaltungsinterne Ordnungsnummer der Finanzverwaltung und richtet sich nach den organisationsrechtlichen Vorgaben der Landesfinanzverwaltungen sowie der Abgabenordnung zum örtlich zuständigen Finanzamt.
