Zinsen und Säumniszuschläge
Wer Steuern verspätet zahlt oder sich durch eine Steuerfestsetzung Nachzahlungen ergeben, kann mit Zinsen oder Säumniszuschlägen belastet werden.
Beide erhöhen die eigentliche Steuer – haben aber unterschiedliche Ursachen und Funktionen.
Zinsen fallen an, wenn sich eine Steuerfestsetzung zeitlich verzögert und sich später daraus eine Nachzahlung oder Erstattung ergibt.
Sie werden für alle Steuerarten festgesetzt, werden für genau bestimmte Zeiträume berechnet und können sowohl zu einer Zahllast als auch zu einer Erstattung führen.
Maßgeblich ist dabei die festgesetzte Steuer, nicht der Zeitpunkt der Zahlung.
Ziel der Verzinsung ist es, einen entstandenen Liquiditätsvorteil oder -nachteil auszugleichen.
Der reguläre Zinssatz beträgt 0,15% pro vollen Monat; bei Steuerhinterziehung oder ähnlichen Verstößen steigt er auf 0,5% pro Monat (§§ 233 ff. AO).
Säumniszuschläge entstehen, wenn fällige Steuern nicht rechtzeitig gezahlt werden.
Sie fallen automatisch bei verspäteter Zahlung an, werden für jeden angefangenen Monat der Säumnis in Höhe von 1% berechnet und erhöhen sich, solange der geschuldete Betrag offen bleibt.
Neben dem Ausgleich des Zahlungsverzugs dienen sie auch als Druckmittel, um die pünktliche Zahlung von Steuern sicherzustellen.
Praxishinweise:
- Vorauszahlungen und fristgerechte Überweisungen helfen, zusätzliche Kosten zu vermeiden.
- Bei finanziellen Engpässen kann rechtzeitig ein Antrag auf Stundung gestellt werden.
- Säumniszuschläge können in besonderen Fällen erlassen werden – automatisch passiert das aber nicht.
- Zinsen fallen unabhängig davon an, ob die Steuer pünktlich gezahlt wurde.
- Hat man bereits Kenntnis davon, dass eine höhere Steuernachzahlung ansteht, hilft eine freiwillige Vorauszahlung vor Beginn des Zinslaufes, um diesen bereits frühzeitig zu stoppen.
Beispiel 1 (Säumniszuschlag):
Ein Unternehmer hätte seine Umsatzsteuer bis zum 10. des Monats zahlen müssen, überweist aber erst vier Wochen später.
Folge:
Für den offenen Betrag fällt ein Säumniszuschlag an, der die Steuer zusätzlich erhöht.
Beispiel 2 (Zinsen):
Eine Steuererklärung wird spät abgegeben. Monate später erlässt das Finanzamt den Steuerbescheid und fordert eine Nachzahlung von 8.000 €.
Folge:
Zusätzlich zur Steuer können Zinsen berechnet werden, weil sich die Festsetzung verzögert hat.
Rechtsstand: Zinsen § 234 AO; Säumniszuschlag §§ 233, 238 AO (Stand: Feb. 2026).
